Bußgeld und Rückbau einer Abwasserbehandlungsanlage
Für einen deutschen Standort eines international agierenden Nahrungsmittelkonzerns mit ca. 300 Mitarbeitern
Ziel
Abwendung eines Bußgelds und Erhalt einer Abwasserbehandlungsanlage
Herausforderung
- Behörde hat einen Nachweis vorgelegt, nach dem die Abwasserbehandlungsanlage illegal errichtet wurde
- Anlage kann ohne Abwasserbehandlung nicht mehr betrieben werden
- Hohe Kosten bei externer Abwasserentsorgung
Maßnahme
Verwendung des Genehmigungsbestands
Ergebnis
- Die Abwasserbehandlungsanlage darf weiter betrieben werden
- Es ergehen kein Bußgeldbescheid und keine Abrissverfügung